Allgemeine Geschäftsbedingungen Sound4Light Event-Service

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Sound4Light Event-Service, Patrick Schlösser, Maria-Montessori-Str. 43, 81829 München (im folg. Sound4Light genannt) und seinen Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag

Verträge zwischen Sound4Light und Kunde entstehen durch

  • Annahme eines schriftlichen Angebotes
  • schriftlicher Vertrag
  • das gesprochene Wort

Auf Wunsch wird gerne ein schriftlicher Gastspielvertrag erstellt und übersandt.
Der Auftraggeber wird bei einer Buchung (abgeschlossener Vertrag) zum Veranstalter.

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

  • Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens Sound4Light ist möglich durch:

  • technisch bedingte Ausfälle
  • andere wichtige Gründe (Todesfall in der Familie etc.)
  • Krankheit
  • Unfall
  • Tod

In diesem Falle wird (außer bei Tod) durch Sound4Light versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Sound4Light verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Sound4Light, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.

Sofern Sound4Light durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

5. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Sound4Light direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden aktzeptiert:

  1. Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
  2. Überweisung auf ein von Sound4Light genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 10 Werktagen nach Rechnungseingang.

(Euro)Schecks, Wechsel, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!

6. Anreise zur Lokation

Ist die Anreise mit außergweöhnlichem Aufwand verbunden (Flugzeug, Fähre, Bergbahn, etc.) wird diese gesondert berechnet.

7. GEMA-Gebühren

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind davon nicht berührt. Nähere Infos erhalten Sie unter www.gema.de

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Sound4Light und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, München vereinbart.

München, 1. Januar 2007
Sound4Light Event-Service
Patrick Schlösser
Maria-Montessori-Str. 43
81829 München