Allgemeine Geschäftsbedingungen Sound4Light
Event-Service
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Sound4Light Event-Service,
Patrick Schlösser, Ringbergstraße 10, 81673 München (im folg. Sound4Light
genannt) und seinen Vertragspartnern (Kunden).
2. Vertrag
Verträge zwischen Sound4Light und Kunde entstehen
durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher
Vertrag
- das gesprochene Wort
Auf Wunsch wird gerne ein schriftlicher Gastspielvertrag erstellt und
übersandt.
Der Auftraggeber wird bei einer Buchung (abgeschlossener
Vertrag) zum Veranstalter.
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des
Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt
berechnet:
Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten
Gage
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten
Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten
Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten
Gage
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den
Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die
Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens Sound4Light ist möglich durch:
- technisch
bedingte Ausfälle
- andere wichtige Gründe (Todesfall in der Familie
etc.)
- Krankheit
- Unfall
- Tod
In diesem Falle wird (außer bei Tod) durch Sound4Light versucht,
gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen -
dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie
möglich fernmündlich oder schriftlich / per eMail zu erfolgen.
4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung
haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch
grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Sound4Light verursacht
worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Sound4Light, die
während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines
Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und
ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der
Legislative.
Sofern Sound4Light durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und
äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung,
Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen
etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein
Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein
Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
5. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an
Sound4Light direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden
aktzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer
Veranstaltung.
b) Überweisung auf ein von Sound4Light genanntes Konto unmittelbar nach
Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 10 Werktagen nach
Rechnungseingang.
(Euro)Schecks, Wechsel, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht
akzeptiert!
6. Anreise zur Lokation
Ist die Anreise mit außergweöhnlichem Aufwand verbunden (Flugzeug, Fähre, Bergbahn, etc.) wird diese gesondert berechnet.
7. GEMA-Gebühren
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung
von evtl. anfallenden Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen
sind davon nicht berührt. Nähere Infos erhalten Sie unter
www.gema.de
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst
gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten
kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich
dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder
sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen
gesetzlichen Regelungen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Auf alle Rechtsbeziehungen
zwischen Sound4Light und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung
2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird,
soweit rechtlich zulässig, München vereinbart.
München, 1. Januar 2007
Sound4Light Event-Service
Patrick
Schlösser
Ringbergstraße 10
81673
München